Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14726
BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96 (https://dejure.org/1997,14726)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1997 - 1 WB 112.96 (https://dejure.org/1997,14726)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1997 - 1 WB 112.96 (https://dejure.org/1997,14726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beförderung von Soldaten - Ermessen bei der Besetzung eines Dienstposten - Verwendung von Soldaten nach Befähigung und Eignung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Denn der Grundsatz der Bestenauslese besagt vielmehr, daß bei jeder Auswahlentscheidung die personalbearbeitende Stelle im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens jeweils im gegebenen Zeitpunkt unter mehreren Bewerbern den geeigneteren bzw. geeignetsten auszuwählen hat (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ).

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [252]> und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ), können bei der Besetzung eines A 9mA-Dienstpostens außer der durch die letzten Beurteilungen nachgewiesenen Leistung auch erforderliche Ausbildungen und Vorverwendungen berücksichtigt werden mit der Folge, daß sich auch die Auswahl eines geringfügig schlechter beurteilten Konkurrenten durchaus noch im Rahmen des Beurteilungsspielraumes der personalführenden Stelle hält.

    Bei der Frage, welche Ausbildungsanforderungen und/oder Vorverwendungen an einen Dienstposten zu stellen sind, handelt es sich um eine Zweckmäßigkeitsfrage, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründet, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden muß (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 92.92 - und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ).

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Bei der Frage, welche Ausbildungsanforderungen und/oder Vorverwendungen an einen Dienstposten zu stellen sind, handelt es sich um eine Zweckmäßigkeitsfrage, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründet, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden muß (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 92.92 - und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Zum einen war er nicht Gegenstand des vorangegangenen Beschwerdeverfahrens, das ausschließlich die Besetzung des S 1/S 3-Feldwebel-Dienstpostens beim ErsBtl ... zum Gegenstand hatte, zum anderen fehlt es auch an der erforderlichen Bestimmtheit, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. zu beiden Zulässigkeitsvoraussetzungen Beschluß vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 32.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.1976 - 1 WB 63.75

    Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Hochschule der Bundeswehr - Versetzungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Die weiter hilfsweise beantragte Verweisung der Sache an das Verwaltungsgericht des Saarlandes kommt nicht in Betracht, da der Antragsteller vorliegend ein Verwendungsbegehren geltend gemacht hat, für das der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben ist (vgl. Beschluß vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 63.75 - <BVerwGE 53, 173 [f.]>).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Die ausgewählten Soldaten, die über Vorverwendungen als Kompaniefeldwebel bzw. S 1-Feldwebel verfügten, brachten als OStFw ihre "Qualifikation" für die Verwendung auf dem Dienstposten bereits mit (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - <BVerwGE 86, 244 [248]>).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessen überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn auf den begehrten Dienstposten zu versetzen, vom Gericht nur dann ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Gemäß § 3 SG sind Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [340]>).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Als Verpflichtungsbegehren ist der Antrag nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.71 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessen überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn auf den begehrten Dienstposten zu versetzen, vom Gericht nur dann ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>).
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [252]> und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ), können bei der Besetzung eines A 9mA-Dienstpostens außer der durch die letzten Beurteilungen nachgewiesenen Leistung auch erforderliche Ausbildungen und Vorverwendungen berücksichtigt werden mit der Folge, daß sich auch die Auswahl eines geringfügig schlechter beurteilten Konkurrenten durchaus noch im Rahmen des Beurteilungsspielraumes der personalführenden Stelle hält.
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94

    Ablehnung des Versetzungsgesuchs eines Berufssoldaten - Entscheidung einer

  • BVerwG, 11.11.1992 - 1 WB 58.92

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfung dienstlicher Beurteilungen - Anforderungen

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung;

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch die beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 112.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -).

    Auf eine Eignungsreihenfolge und die Vergabe einer Platzziffer kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da derartige Reihenfolgen für die Beförderung bzw. Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe gebildet werden, nicht jedoch für die Besetzung bestimmter - auch höherwertiger - Dienstposten (Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 112.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -).

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13

    Derartige Reihenfolgen werden für die Beförderung bzw. Einweisung in eine Planstelle einer höheren BesGr gebildet - für deren Überprüfung die Wehrdienstgerichte gemäß § 59 SG nicht zuständig sind -, nicht jedoch für die Besetzung bestimmter - auch höherwertiger - Dienstposten (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 112.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht